Abkommen über die Auslieferung kurdischer Flüchtlinge nach Syrien

Abkommen über die Auslieferung kurdischer Flüchtlinge nach Syrien

Am 14.7.2008 unterzeichnete die Bundesregierung Deutschland vertreten durch den Innenminister Herrn Wolfgang Schäuble und seinen syrischen Amtskollege Bassam Abdelmajid ein Abkommen über die Rückführung von syrischen Flüchtlingen in Deutschland.

Betroffen von diesem Abkommen sind in erster Linie Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit in Syrien, die Deutschland als Zufluchtsland aufgesucht haben. Eine beachtliche Zahl der Betroffenen sind Menschen, die ihre zivilen und politischen Rechte verloren haben, da ihnen ihre Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wurde. Die Zahl der KurdeInnen, von denen deren Staatsangehörigkeit entzogen sind, beläuft auf etwa 250 000 Menschen. Diese dürfen weder studieren noch bei dem öffentlichen Sektor des Staats arbeiten.

In dem Vertrag zwischen den beiden Staaten sind die Schritte zur Durchführung des Abkommens in ihren Einzelheiten festgelegt und geregelt. Art. 1 Abs. 3 des Protokolls zum Abkommen besagt beispielsweise: „....wenn sich die Staatsangehörigkeit der Person auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente nicht nachweisen oder glaubhaft machen lässt, so führt die diplomatische oder konsularische Vertretung der ersuchten Vertragspartei auf Antrag der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei unverzüglich eine Anhörung der betreffenden Person durch...".

Um das ganze Abkommen und das dazugehörige Protokoll zu lesen bitte hier anklicken: http://www.yasa-online.org/documents/SYR_DEU_abkommen_Durchfuehrungsprot...

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Ji bo gelê Kurd û Kurdistan

Bild von Özkan

Bra Fewzi,

die Summe macht es aus. Vielleicht ist dies nicht direkt bedingt, aber für Innere und außenpolitische Zwecke, fallen die Kurden zum Opfer.
Ein Volk ohne einen Staat kann man so behandeln, wie es der Günstigkeit entspricht. Kurdistan wird nicht nur von der Türkei usw. besetzt, sondern vielmehr durch die Imperialistischepolitik.

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Ji Bo Kurdistan

Bild von RAMAN

Kek Ûzkan,

Es ist ganz eindeutig, dass das Abkommen nach deutschem und internationalem Recht Verfassungwidrig ist. Aber ich würde es nicht als eine kurden-feindliche Handlung/Politik betrachten. Ich muss darauf hinweisen, dass es mehrere solche Abkommen gibt, die zwischen BRD und anderen Staaten abgeschlossen wurden. Außerdem bei dem Abkommen geht es in erster Linie um eine innere Angelegenheit der BRD und nicht um eine außenpolitische.

silav
Fewzî Dîlber

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Ji bo gelê Kurd û Kurdistan

Bild von Özkan

Das Komplott gegen die Kurden zieht seinen faden fort. Es ist bedauerlich, dass die europäische Gerechtigkeit und Menschlichkeit im punkto Kurden nicht seine Legitimation erfüllt.
Dieser Abkommen ist von grunde aus Verfassungswidirg. Wir als kurdische Studenten, dürfen solche Kurden-feindliche Handlungen nicht annehmen.

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Ji Bo Kurdistan