525 Jahre für ehemaligen Vorsitzenden der Zeitung Azadiya Welat gefordert
AMED – Für Vedat Kurşun, ehemaliger Chefredakteur der Zeitung Azadiya Welat, wurde wegen der Vorwürfe „Propaganda für Organisation in 103 Fällen und „Organisationsmitgliedschaft“ insgesamt 525 Jahre Gefängnisstrafe gefordert.
Vedat Kurşun, der zwischen Februar 2007 und Juni 2008 Chefredakteur der Zeitung Azadiya Welat (kurd. Freie Heimat) gewesen ist, wurde vor dem 5. Strafgericht von Amed (Diyarbakır) beschuldigt, „Organisationspropaganda“ gemacht zu haben und „Mitglied einer Organisation“ gewesen zu sein. Bei der Hauptverhandlung waren Kurşun, der wegen eines anderen Verfahrens seit 8 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, sowie sein Verteidiger Servet Özen anwesend. Der Staatsanwalt Yakup Yar hat dem Gericht eine 27-seitige Anklageschrift vorgelegt, welche die Prozessakten sowie Protokolle der 32 Verhöre enthält. Auf dieser Grundlage fordert die Staatsanwaltschaft für Vedat Kurşun eine ‚Rekord’-Strafe.
Staatsanwalt Yar beschuldigt Kurşun, er hätte während seiner etwa einjährigen Tätigkeit in fast allen Ausgaben „Organisationspropaganda“ betrieben. Überschriften, Inhalte und Fotografien mancher Nachrichten in 103 Ausgaben der Zeitung werden als „Propaganda“ gewertet. Diese werden in der Anklageschrift einzeln aufgezählt. So beispielsweise die Überschrift der Ausgabe des 8. Februar 2007 genannt, die besagt „Wenn sie uns ein Zeichen geben, werden wir nicht einen Schuss mehr abgeben“. Am 6. März 2007 titelte die Zeitung mit „landesweiter Aufruf“, am 7. März 2007 mit „Die Regierung versteckt ihre Schuld“.
Von den, in der Anklageschrift aufgeführten 103 Ausgaben werden mindestens 70 als Grundlage für die Schuld gesehen. So wurden zum Beispiel die Nennung der Begriffe „Kurdistan“, „Guerilla“, „Anführer der Kurden Öcalan“, „verehrter Öcalan“ in Nachrichten und Reportagen als Beweis für die Schuld gewertet, ebenso wie Nachrichten betreffend der Ansichten Öcalans, Erklärungen von führenden PKK-Mitgliedern, Berichten bezüglich der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imralı oder Berichterstattung von Versammlungen. Traueranzeigen für gefallene Guerillas der HPG werden als „Organisationspropaganda“ eingestuft. Auffallen waren auch Fehler in den Übersetzungen vom Kurdischen ins Türkische mancher Ausgaben. So wurde beispielweise in der Ausgabe des 22. März 2008 bei der Übersetzung der Nachricht bezüglich der Newrozfeiern in Kızıltepe anstatt „demokratisches freies Kurdistan“ „unabhängiges demokratisches Kurdistan“ übersetzt. Schon die Verwendung von Fotos von HPG-Mitgliedern oder Öcalan in manchen Ausgaben wurde als ausreichend für eine Strafe gesehen.
Staatanwalt Yar hatte für Kurşun in der Anklageschrift für den Vorwurf der „Organisationspropaganda“ in 103 Fällen zwischen 1 Jahr plus 3 Monaten bis 5 Jahre pro Fall gefordert. Für den Vorwurf der „Organisationsmitgliedschaft“ wurde zwischen 6 Jahren plus 3 Monaten bis 10 Jahre gefordert. Sollte das Gericht Kurşun auf gemäß der Forderung der Staatsanwaltschaft verurteilen, so drohen ihm zwischen 135 Jahren und 525 Jahren Gefängnis.
Vedat Kurşun äußerte in seiner Verteidigungsrede, dass die betreffenden Veröffentlichungen Nachrichten informativer Natur gewesen seien und an die Meldungen der Nachrichtenagenturen gebunden gewesen seien. Daher forderte er für sich einen Freispruch.
Gerade als Servet Özen mit der Verteidigung von Kurşun beginnen wollte, wurde vom Gericht eine Pause gefordert. In der kurzen Pause der Hauptverhandlung hat das Gericht beschlossen, dass Kurşun weiterhin in Untersuchungshaft bleiben soll und die Verteidigung an einem bislang unbestimmten Datum fortgesetzt werden solle.
Quelle: ANF, 19.02.2010, ISKU
ISKU | Informationsstelle Kurdistan
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