Die Türkei muss drei Kurden Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zahlen, weil diese bei einem Militäreinsatz von Soldaten schwer misshandelt wurden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die Türkei habe gegen das Verbot von Folter und Misshandlungen in Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
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Trotz dieses Befundes wurden die verantwortlichen Soldaten 2005 "mangels Beweisen" freigesprochen. Der türkische Kassationsgerichtshof annullierte 2007 den Freispruch, legte den Fall aber wegen Verjährung zu den Akten.
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Das Chaos besiegt die Ordnung, denn es ist besser organisiert!
